FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt entdecken Sie die meist gestellten Fragen zum Thema Förderung in den Bereichen Digitalisierung, Investition, Energie und Personal.
Hier finden Sie unsere entsprechenden Antworten.

Was umfasst die Beratung von analysenkontor?

Zunächst erhalten Sie im Rahmen eines Erstgesprächs eine Einschätzung bzgl. Ihres Projektvorhabens. Sie entscheiden dann auf Grundlage der ermittelten Förderhöhe und der Rahmenbedingungen des Förderprogramms, ob Sie einen Zuschuss beantragen möchten.

Im weiteren Verlauf kümmern wir uns dann um die vollumfängliche Abwicklung aller Schritte von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Fördergelder direkt vom Fördermittelgeber auf Ihr Geschäftskonto.

Warum ist eine Fördermittelberatung durch analysenkontor sinnvoll?

Die Fördermittelbeschaffung ist in einigen Abschnitten sehr kleinteilig und erfordert eine intensive Erarbeitung, Dokumentation sowie Erfahrung in den einzelnen Förderprogrammen. Für das gleiche Fördervorhaben kann – je nachdem, welchen Fördermittelgeber man wählt – sowohl die Fördermittelquote als auch die maximale Förderhöhe variieren.

Somit gilt es, die bestmögliche Vorbereitung zu betreiben und die richtigen Förderungen sicher zu identifizieren. Das anschließende Antragsverfahren, mit den individuellen Anforderungen, ist sehr zeitaufwendig und birgt Potentiale für Fehler in der Antragsstellung an sich. Gleichermaßen zeitintensiv kann die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber sein.

Damit Sie nicht unnötig Zeit, Geld und Nerven investieren müssen, ist es ratsam, einen kompetenten Fördermittelexperten zu beauftragen.

Was kostet die Beratung durch die Fördermittelexperten von analysenkontor?

Unsere erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben ist grundsätzlich mit keinen Kosten für Sie verbunden. Sobald wir gemeinsam die Rahmenbedingungen des Fördermittelantrags ermittelt haben, berechnen wir aufgrund zuvor getätigter Absprachen unsere Beratung.

Eine entsprechende Erfolgsprovision wird nur mit einer Zusage durch Fördermittelgeber wirksam und bemisst sich nach Höhe der erwarteten Fördermittelsumme.

Welche Fristen gelten, wenn eine Förderung in Anspruch genommen werden möchte?

Grundsätzlich gilt bei der Fördermittelbeschaffung: Zuerst muss ein Fördermittelantrag gestellt und die Zusage (Zuwendungsbescheid) des Fördermittelgebers abgewartet werden. Die Investition darf erst mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn (VZM) auf eigenes Risiko oder mit Bewilligung und einem damit verbundenen Zuwendungsbescheid (ZWB) in Auftrag gegeben werden.

Ein ZWB enthält nicht nur Informationen zur bewilligten Fördermittelhöhe sowie einen Projektzeitraum, sondern wird zumeist durch die Auskunft zu einem Bewilligungszeitraum ergänzt. Diese Angaben geben Aufschluss darüber in welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung wie auch die Auszahlung der geförderten Maßnahme geschehen muss.

Wann ist mit der Auszahlung der Fördermittel rechnen?

Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung von Teilinvestitionen oder nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Dazu leiten wir Sie direkt nach Erhalt eines vorzeitigen Maßnahmebeginns oder Zuwendungsbescheides an und fordern von Ihnen zu gegebenen Zeitpunkt die benötigten Unterlagen an.

Anschließend erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen entsprechenden Verwendungsnachweis für die Fördermittelauszahlung – nach Prüfung durch den Fördermittelgeber werden die Zuschüsse direkt an Sie ausgezahlt.

Welche Branchen werden gefördert?

Grundsätzlich stehen Förderprogramme allen Unternehmen offen, die die spezifischen Förderziele erfüllen und eine Betriebsstätte im Fördergebiet betreiben – das heißt, sie sind in der Regel nicht auf einzelne Branchen zugeschnitten.

Ein paar Ausnahmen gibt es dennoch: Zum Beispiel können sich aus dem jeweiligen Förderzweck Einschränkungen für die Förderfähigkeit ergeben. Ein Beispiel: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' werden ausschließlich Investitionsvorhaben in den von der EU definierten Fördergebieten gefördert.

Außerdem können allgemeine beihilferechtliche Regelungen, insbesondere Beihilferegelungen der EU, dazu führen, dass die Förderung bestimmter Branchen und Wirtschaftszweige ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.

Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?

Ja, in vielen Fällen können Sie Mittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander kombinieren oder kumulieren. In den Richtlinien und Merkblättern zu den einzelnen Programmen finden Sie besondere Informationen darüber, ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können oder auch Regelungen, die eine Kumulierung explizit ausschließen (Kumulierungsverbot).

In jedem Fall müssen Sie beachten, dass die vorgegebenen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden (etwa nach der „De-minimis"-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU).  

Was bedeutet De-Minimis?

Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).

Bei den De-minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen. Diese Zuwendungen sind an die Einhaltung bestimmter Bedingungen gebunden.

Die Höhe allgemein auf 300.000 Euro und für Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt. Dieser Höchstbetrag ist für alle „De-minimis“-Beihilfen gleich festgelegt, egal welcher Art und Zielsetzung die Beihilfe dient. Die Antragstellung erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinie.

Wie werden Fördermittel versteuert?

Zuschüsse sind sonstige betriebliche Erträge und unterliegen meistens der Ertragsbesteuerung. Fördermittel sind in den meisten Fällen investitionsgebunden, der Förderbetrag errechnet sich durch Anwendung eines Fördersatzes auf förderfähige Kosten, dementsprechend sind Förderungen Anteilsfinanzierungen.

Alle weitere Kosten des Förderprojekts fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein und senken die Steuerlast des Unternehmens. Effektiv kommen zur Fördersumme also meist noch Steuererleichterung hinzu.

Wer vergibt Fördermittel?

Der Bund, die Bundesländer und die Europäische Union. Zur Abwicklung des Antragsverfahrens inklusive Prüfung und Bewilligung der Anträge werden von den Ministerien Projektträger beauftragt.

Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden?

Manche Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, in vielen Fällen werden aber auch Zuschüsse   gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wovon hängt ab welches Fördermittel gewählt wird?

Zur Auswahl eines Fördermittels werden sehr viele Kriterien und Voraussetzungen, wie Größe und Alter des Unternehmens, der Investitionsort und vieles mehr geprüft. In den Richtlinien der Förderprogramme ist festgelegt, wer Förderungen zu welchem Zweck beantragen darf.

Wie werden Fördermittel ausbezahlt?

Nach Prüfung des Antrags und Bewilligung der Förderung muss eine oder mehrere Zahlungsanforderung(en) beim jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden. Nach Prüfung und Bearbeitung der Auszahlungsanforderungen werden die Fördermittel überwiesen.

Was bedeutet KMU?

Häufig werden die Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vom Fördermittelgeber stärker bezuschusst.
In die Kategorie KMU fallen Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro nachweisen.

Bild vom Ansprechpartner bei analysenkontor - Website analysenkontor GmbH - Fördermittelberater in Sachsen-Anhalt
Ihr Ansprechpartner für Fördermittel:
Thomas Bresch
Experte für Fördermittel für KMU
+49 391 4021929
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